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   VG Frankfurt/Main, 11.11.1997 - 9 G 1587/97 (1)   

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https://dejure.org/1997,17895
VG Frankfurt/Main, 11.11.1997 - 9 G 1587/97 (1) (https://dejure.org/1997,17895)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.1997 - 9 G 1587/97 (1) (https://dejure.org/1997,17895)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 1997 - 9 G 1587/97 (1) (https://dejure.org/1997,17895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch ; Auswahl bei der Bewerbung um ein Amt nach den Kriterien der Bestenauslese; Rechtmäßige Personalauswahl ohne Entwicklung spezifischer Anforderungsprofile als Teil der Personalplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.1997 - 9 G 1587/97
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 26.10.1993, ZBR 1994, 347 [348]) hat insoweit ausgeführt, eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setze voraus, daß der Dienstherr für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlege, soweit dies nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschriften vorgegeben sei.
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.1997 - 9 G 1587/97
    Der hieraus folgende Bewerbungsverfahrensanspruch beinhaltet, daß der Antragsteller einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung seines Dienstherrn über seine Bewerbung unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte besitzt (HessVGH, Beschl. v. 18.02.1985, NJW 1985, 1103 ff.).
  • VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung

    Diese Vorschrift, die gemäß den Verwaltungsvorschriften des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz vom 14.07.1994 (Staatsanzeiger 1994, S. 1982) auch für Bereiche gilt, in denen Frauen nicht unterrepräsentiert sind (ebenso v. Roetteken, HGlG, Kommentar, Randnummer 16 zu § 8) gebietet es nach Auffassung des VG Frankfurt (Beschluß vom 11.11.1997 - 9 G 1587/97 [1] -, abgedruckt in NVwZ-RR 1999, S. 135), daß das nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 HGlG zu erstellende spezifische Anforderungsprofil bereits in der Ausschreibung enthalten ist.
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